Ausbildung

Bei uns kannst du die Führerscheine für Motorrad, Auto, LKW und Anhänger und alle Variationen daraus machen.

Motorrad und Moped

SV 650 weiß

Klasse A1: (Mindestalter 16 Jahre)

Umfang der Lenkberechtigung:
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
  • Umfasst auch die Lenkberechtigung der Klasse AM

 

Ausbildungsbeginn mit 15 ½ Jahren:

1. Ausbildungsphase:

  • Theoriekurs: Grundwissenmodul + 6 Einheiten A-Modul
  • Theorieprüfung frühestens mit 15 ½ + Dauer des Theoriekurses
  • Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen
  • Praktische Prüfung mit 16 Jahren

 

2. Ausbildungsphase:

  • Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologe, Gefahrenwahrnehmungstraining) zw. 3. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung.
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule zw. 5. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung. (2 Monate mindestens Abstand zum Fahrsicherheitstraining)

Klasse A2:

Umfang der Lenkberechtigung:
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht  von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.
  • Umfasst auch die Lenkberechtigungen der Klassen AM, A1
 
Ausbildungsbeginn mit 17 ½ Jahren:

1. Ausbildungsphase:

Ohne 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1:

  • Theoriekurs: Grundwissenmodul (Falls noch nicht vorhanden)+ 6 Einheiten A-Modul
  • Theorieprüfung frühestens mit 17 ½ + Dauer des Theoriekurses
  • Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen
  • Praktische Prüfung mit 18 Jahren

 

Mit 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1:

  • 2. Ausbildungsphase bei A1 abgeschlossen
  • Praktische Prüfung oder 7 Fahrlektionen mit einem A2 Motorrad

 

2. Ausbildungsphase:
(Nur zu absolvieren, wenn nicht schon bei A1 erledigt!)

  • Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologe, Gefahrenwahrnehmungstraining) zw. 3. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung.
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule zw. 5. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung. (2 Monate mindestens Abstand zum Fahrsicherheitstraining)

Klasse A: (Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre oder 2 Jahre Besitz A2)

Umfang der Lenkberechtigung:
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen
  • Umfasst auch Lenkberechtigung der Klassen AM, A1 und A2
 
Ausbildungsbeginn mit 23 ½ Jahren:

1. Ausbildungsphase:

Ohne 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2:

  • Theoriekurs:  6 Einheiten A-Modul
  • Theorieprüfung mit 23 ½ + Dauer des Theoriekurses
  • Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen bzw. 16 Fahrlektionen bei (39+ Jahren)
  • Praktische Prüfung mit 24 Jahren

Mit 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2:

  • 2. Ausbildungsphase bei A2 abgeschlossen
  • Praktische Prüfung oder 7 Fahrlektionen mit einem A2 Motorrad

2. Ausbildungsphase:
(Nur zu absolvieren, wenn nicht schon bei A2 erledigt!)

  • Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologe, Gefahrenwahrnehmungstraining) zw. 3. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung.
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule zw. 5. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung. (2 Monate mindestens Abstand zum Fahrsicherheitstraining)

Klasse A125: (Motorrad Code 111)

Die Klasse B berechtigt zum Lenken von Krafträdern mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B:

  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B
  • sich nicht mehr in der Probezeit befindet und
  • nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Krafträdern genommen zu haben.

 

D. h.: Für die Klasse A 125 ist nur ein praktischer Teil (ohne praktische Prüfung) im Umfang von sechs Fahrlektionen erforderlich.
Nach Absolvierung der Fahrlektionen erfolgt die Eintragung des Code 111 durch die Behörde.

 

Klasse AM: (Moped)

Seit 1. September. 2009 dürfen Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcar, Quad) und Invalidenkraftfahrzeuge nur mit einem Mopedausweis (ab 19. Jänner 2013 Scheckkartenführerschein Klasse AM, oder einer Lenkberechtigung- wie bisher) gelenkt werden. Damit entfällt die Möglichkeit, ab dem 24. Lebensjahr Motorfahrräder ohne Ausbildung zu lenken.

Die Ausbildung kann erst 2 Monate vor dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden. Die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines der Klasse AM  folgt mit Vollendung des 15. Lebensjahres.

Die Ausbildung besteht aus:

  • 6 Lektionen theoretische Schulung
  • 6 Lektionen praktische Schulung am Übungsplatz: jeweils für jede Fahrzeugart, für welche der Führerschein ausgestellt werden soll . (z. B. Führerschein für Moped und Quad: 6 Lektionen mit einem Moped und 6 Lektionen mit einem Quad)
  • 2 Lektionen praktische Schulung im Verkehr mit einem Fahrzeug der angestrebten Kategorie. (z. B. Moped) Werden mehrere Kategorien (z. B Moped und Quad) angestrebt, Ausfahrt nur mit einer Fahrzeugkategorie notwendig. Ist ein Moped bei der angestrebten Kategorie dabei, muss die Ausfahrt im Verkehr ausschließlich mit diesem erfolgen.

Nach bestandener theoretischer Prüfung und Nachweis der ausreichenden Fahrzeugbeherrschung durch den Instruktor, erfolgt  die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheines  für die angestrebten Fahrzeugkategorien. Die  Scheckkarte wird dann per Post zugesandt.

PKW (Auto) und Anhänger

Klasse B:

Den Führerschein "B" kannst du nur mehr in Rahmen der Mehrphasenausbildung machen. Das kostet im Endeffekt zwar ein wenig mehr, bringt dir aber für deine Sicherheit und die Fahrzeugbeherrschung mehr als es kostet! So geht´s:

  • Mindestalter 17 1/2 Jahre
  • Theoriekurs in der Fahrschule
  • 18 Fahrlektionen ( 3 Vorschulung, 3 Grundschulung, 6 Lektionen Hauptschulung*, 5 Perfektionsschulung, 1 Prüfungsvorbereitung)

 

Neu ab 1. 12. 2016 (62. KDV-Novelle):
  • Theoretische und praktische PrüfungNach bestandener praktischer Prüfung bekommst du den Führerschein. Den will dir auch niemand mehr wegnehmen.
  • 3-4 Monate nach deiner Führerscheinprüfung machst du die 1. Perfektionsfahrt. Die kannst du bei uns oder in jeder anderen österreichischen Fahrschule machen. Auch wenn du die Ausbildung woanders gemacht hast, kannst du die Perfektionsfahrten gerne bei uns machen.
  • Zwischen 4. und 9. Monat nach der Prüfung musst du ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch absolvieren.  Kannst du beim ÖAMTC oder beim ARBÖ oder bei verschiedenen privaten Anbietern machen.
  • Danach, zwischen 7. und 12. Monat nach der Prüfung hast du noch eine 2. Perfektionsfahrt vor dir, dann hast du auch die 2. Ausbildungsphase erfolgreich abgeschlossen.
  • Bei den Perfektionsfahrten und beim Fahrsicherheitstraining geht es nicht darum, dir den Führerschein wieder wegzunehmen, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen dir helfen, dich noch besser = noch sicherer auf der Straße zu bewegen.

Klasse B17 (L17):

Du willst mit 17 selbst fahren? Mit deinem eigenen Führerschein? So geht´s:

  • Mindestalter 15 1/2 Jahre; Neu ab 19. 1. 2013
  • Du meldest dich in einer Fahrschule an und absolvierst einen Theoriekurs
  • Du brauchst mindestens 12 Fahrlektionen
  • Dann bekommst du eine Bestätigung der Fahrschule, mit der kannst du bei deiner zuständigen BH um Ausbildungsfahrten ansuchen. Für diesen Antrag brauchst du außerdem noch:
    • 1-2 Begleiter, die mit dir ein "Naheverhältnis" haben,
    • Der/die Begleiter müssen seit mind. 7 Jahren den B Führerschein haben und dürfen in der Zeit nicht wegen "schwerer Vergehen" gegen die StVO bestraft worden sein!
  • Nach ca. 1.000 gefahren km kommst du mit deinen/m Begleiter/n wieder in die Fahrschule und machst die "1. begleitende Schulung". Das ist keine Überprüfung, wir wollen euch nur helfen, wie ihr die Ausbildung vielleicht noch besser machen könnt. Nach weiteren 1.000 km kommt die "2. begleitende Schulung", da sehen wir uns gemeinsam an, welche Forschritte du schon gemacht hast.
  • Hast du alle 3.000 km geschafft, dann kommt die "Perfektionsschulung" in der Fahrschule. Dein Fahrlehrer, der dich am Anfang ausgebildet hat, fährt noch einmal 3 Fahrlektionen mit dir, um dir den letzten Schliff zu geben.
  • Zur Theorieprüfung (Achtung nur 18 Monate gültig!!!) kannst du bereits mit 15 1/2 Jahren + 14 Tage (Dauer des Theoriekurses) antreten. Neu ab 19. 1. 2013
  • Jetzt brauchst du nur noch 17 zu werden, dann kannst du zur praktischen Prüfung antreten – und bist stolzer Führerscheinbesitzer.
Aber aufpassen:

Du musst dich genau an die Vorschriften halten, sonst ist der Führerschein schneller wieder weg, als du glaubst! Immerhin hast du noch 3 Jahre Probezeit vor dir!

Auch für dich gilt die Mehrphasenausbildung:
  • zwischen 4. und 9. Monat nach der Führerscheinerteilung musst du das Fahrsicherheitstraining und das verkehrspsychologische Gruppengespräch absolvieren
  • zwischen 7. und 12. Monat, jedenfalls nach dem Fahrsicherheitstraining, hast du noch eine Perfektionsschulung in der Fahrschule vor dir, dann bist du mit der Ausbildung fertig.
  • Für die Anmeldung zur 2. Ausbildungsphase bist du selbst verantwortlich! Wenn du diese Phase bei uns machen willst, ruf an – wir beraten dich gerne!

Klasse BE:

Die Klasse BE berechtigt zum Lenken von Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug Klasse B + schwerer Anhänger mit max. 3500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse), deren Summe aus höchstzulässiger Gesamtmasse von Zugfahrzeug + höchstzulässiger Gesamtmasse von Anhänger mehr als 3500 kg beträgt.

Ausbildung:
  • 3 UE BE Theorie
  • 4 UE Praktische Ausbildung
  • Theoretische und praktische Prüfung

 

Code 96 (Neu ab 19. 1. 2013)

Der Code 96 berechtigt zum Lenken von Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug Klasse B + schwerer Anhänger), deren  Summe aus höchstzulässiger Gesamtmasse von Zugfahrzeug + höchstzulässiger Gesamtmasse von Anhänger mehr als 3500 kg jedoch maximal 4250 kg beträgt.

Ausbildung:
  • 3 UE BE Theorie
  • 4 UE Praktische Ausbildung
  • Keine Prüfung

 

Mittels Ausbildungsbestätigung der Fahrschule wird von der Behörde der Code 96 im Führerschein eingetragen.

Bei Umstieg von Code 96 auf BE wird die Ausbildung (3 UE Theorie + 4 UE Praktische Ausbildung) angerechnet. D. h. es ist nur mehr die theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.

Personen, die seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klassen B und F sind, darf eine Lenkberechtigung für die Klasse BE erteilt werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass

  • er in dieser Zeit auch andere als leichte Anhänger gezogen hat,
  • keine Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Eigung bestehen
  • und der Antragsteller die praktische Fahrprüfung abgelegt hat.

LKW, Traktor und Anhänger

Klasse C:

Um mit einem Truck auf unseren Straßen gewerblich fahren zu dürfen, brauchst du den Führerschein C und neu ab 1. September 2009 die Berufskraftfahrerausbildung (C95). Wenn die Lenkberechtigung für die Klasse C vor dem 9. September erteilt wurde, ist, um gewerblich fahren zu dürfen, innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung in einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren. Wird die Lenkberechtigung nach dem 9. September erteilt ist eine Grundqualifikationsprüfung zusätzlich zur bisherigen Fahrschulausbildung zu absolvieren. Diese Grundqualifikationsprüfung besteht aus einem theoretischen Teil vor einer Kommission und einer weiteren praktischen Prüfung (C95). Eine Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren ist ebenfalls erforderlich.

Eine weitere Neuerung ist, dass bereits mit 18 Jahren die Berufskraftfahrerausbildung für die Klasse C absolviert werden kann. Wenn du nicht gewerblich fahren möchtest, findet die Ausbildung wie bisher statt.

Wir haben einen MAN-Truck, mit dem wir dich professionell ausbilden können. Unsere C-Trainer sind erfahrene Profis, die selbst viele km mit großen LKWs gefahren sind.

Es gibt 2 Möglichkeiten, den C-Schein zu machen:

  • du hast schon B – dann geht's schneller, kürzer und billiger
  • du brauchst auch B – kannst du auch gerne auf einmal machen B+C

Nähere Infos bekommst du gerne bei uns.

Ruf uns an oder komm auf ein kostenloses Beratungsgespräch vorbei, wir sind während unserer Bürozeiten gerne für dich da.

Klasse C+E:

C+E brauchst du, wenn du mit einem LKW schwere Anhänger ziehen willst. Wir haben 2 LKW-Züge, mit denen wir dich professionell ausbilden. Unsere Trainer sind echte Profis, die selbst viele km gefahren sind und daher wissen, wovon sie sprechen.

Nähere Infos bekommst du gerne bei uns.

Ruf uns an oder komm auf ein kostenloses Beratungsgespräch vorbei, wir sind während unserer Bürozeiten gerne für dich da.

 

Klasse F:

Ausbildung:

  • 4 Theorielektionen F – spezifisch
  • 4 Fahrlektionen

 

Die Ausbildung für die Klasse F kann schon mit 15 ½ Jahren begonnen werden.
Wenn du nur den Führerschein F erwerben willst und noch keinen anderen Führerschein besitzt (A oder B), brauchst du zusätzlich das Modul Grundwissen.
Fahren darfst du mit 16 Jahren Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge, mit 18 Jahren alle anderen Maschinen.

Die Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von:

  • Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und allen Anhängern
  • Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und allen Anhängern
  • Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und Anhängern bis 3500 kg höchster zulässiger Gesamtmasse,
  • Landwirtschaftlichen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und allen Anhängern,
  • Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht.
  • Sonderkraftfahrzeugen und Anhängern bis 3500 kg höchster zulässiger Gesamtmasse.

 

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